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Surfer-haben-Rechte.de 03.12.2015 - 04/12/15, 04:50 am

Surfer-haben-Rechte.de 03.12.2015 -
ein Angebot des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.



Sehr geehrte Damen und Herren,

offensichtlich hat die Vorweihnachstimmung die Gesetzgebungsorgane gnädig gestimmt und nicht nur das Gesetz gegen den Routerzwang verabschiedet, sondern - Dank der Einigung in der Koalition - das Gesetz für ein Verbandsklagerechts bei Datenmissbräuchen auf den weiteren Weg gebracht. Letzteres wird hoffentlich noch vor Weihnachten verabschiedet. Ansonsten haben wir noch einige Leseempfehlungen zum Thema Preisgestaltung im Netz und den Datenschutz-Rückblick von netzpolitik.org, aber auch die aktuelle JIM-Studie und die neue Info-Broschüre "Spielregeln im Internet" von iRights.de im Angebot.

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#1: VERBANDSKLAGERECHT GEGEN DATENSCHUTZVERSTÖSSE KOMMT
Die Große Koalition hat sich geeinigt: Verbrauchverbände sollen in Zukunft gegen Datenschutzverstöße vorgehen dürfen, die persönliche Daten von Verbrauchern betreffen. Dazu soll das Klagerecht für Verbraucherverbände im Unterlassungsklagegesetz auf den Datenschutz erweitert werden.
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/verbandsklagerecht-gegen-datenschutzverstoesse-kommt



#2: BUNDESRAT WINKT GESETZ GEGEN ROUTERZWANG DURCH
Die Länderkammer gibt ihren Widerstand gegen die freie Routerwahl auf. Das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz kann damit im kommenden Sommer in Kraft treten.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-winkt-Gesetz-gegen-Routerzwang-durch-3025678.html

Was die Abschaffung des Routerzwangs bedeutet:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/routerzwang-abschaffung-das-bringt-es-fuer-den-kunden-a-1061082.html



#3: DENNIS ROMBERG ÜBER DIE PREISGESTALTUNG IM NETZ
Ein Produkt, ein Anbieter, zwei unterschiedliche Preise ... Beim Online-Shopping ist das nicht ungewöhnlich. Denn da wissen die Verkäufer oft genau, mit wem sie es zu tun haben - und nutzen das für ihre Preisgestaltung. Unser Ex-Surfer-Kollege Dennis Romberg, Referent der Kampagne "Smarte Bürger" der Technologiestiftung Berlin, erklärt in einem Interview die Preisgestaltung im Netz und wie man sich davor - so gut wie möglich - schützen kann.
http://www.verbraucherbildung.de/verbraucherwissen/die-menschen-muessen-mehr-ueber-die-preisgestaltung-im-netz-erfahren



#4: AKTUELLE BROSCHÜRE: "SPIELREGELN IM INTERNET 3 - DURCHBLICKEN IM RECHTE-DSCHUNGEL"
Die neue Broschüre von iRights.info bietet Orientierung und Rat zu weiteren Rechtsfragen im Netz, besonders bei Musik, Filmen und anderen Inhalten.
https://irights.info/artikel/durchblicken-im-rechtedschungel-band-3-der-broschuere-spielregeln-im-internet-veroeffentlicht/26483



#5: MOBILSICHER.DE: KANN GOOGLE ANDROID-BILDSCHIRMSPERREN ÖFFNEN?
Medien, Fachleute und Nutzer rätseln: Seit einigen Tagen kursiert die Nachricht, dass Google die Bildschirmsperre von Android-Geräten per Fernzugriff entfernen kann. Das stimmt aber nur eingeschränkt - eine neue Hintertür ist ebenfalls nicht aufgetaucht.
https://mobilsicher.de/2015/11/26/kann-google-android-bildschirmsperren-oeffnen/



#6: NETZPOLITIK.DE: JAHRESRÜCKBLICK
Jeden Tag im Dezember erscheinen auf netzpolitik.org die Ereignisse des vergangenen Jahres im Bereich Datenschutz. Hierbei geht es besonders um die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das Safe-Harbor-Urteil. Dazu gibt es ein Interview mit Max Schrems, auf dessen Klage hin der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen für rechtswidrig erklärt hat.
https://netzpolitik.org/2015/netzrueckblick-eu-datenschutz/



#7: JIM-STUDIE 2015 ZUR MEDIENNUTZUNG ZWÖLF- BIS 19-JÄHRIGER VERÖFFENTLICHT
Die heutige Medienlandschaft bietet Heranwachsenden unzählige Informationsangebote zu allen denkbaren Themen. Welche Mediengattungen je nach thematischem Interesse von Jugendlichen bevorzugt zur Information genutzt werden, untersucht die veröffentlichte JIM-Studie.
http://www.klicksafe.de/service/aktuelles/news/detail/jim-studie-2015-zur-mediennutzung-zwoelf-bis-19-jaehriger-veroeffentlicht/



#8: KURZ VERLINKT, DIE SURFTIPPS
. Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier: klick-tipps.net startet auch in diesem Jahr mit vier App-Überraschungen in die Adventszeit. www.app-tipps.net/APPvent
. Handysektor-Adventskalender: https://t.co/5A4FsGhwpq



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Surfer-haben-Rechte.de 05.11.2015 - 05/11/15, 06:25 pm

Surfer-haben-Rechte.de 05.11.2015 - ein Angebot des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.



Sehr geehrte Damen und Herren,

ereignisreiche zwei Wochen liegen hinter uns. Verbrauchern ist der Schutz ihrer Daten etwas wert, so eines der Ergebnisse aus der aktuellen vzbv-Umfrage. Aber auch mit dem Recht auf ein schnelles Internet und Netzneutralität, sowie das leidige Thema Roaming-Gebühren und Smart Meter hat sich der vzbv in den vergangenen Tagen beschäftigt. Ein Erfolg gegen Apple konnte der vzbv vor dem Kammergericht Berlin erzielen. Und das Flüchtlingsthema muss auch aus Verbraucherschutzsicht frühzeitig mitgedacht werden.

Last but not least: 15 Jahre vzbv - Happy Birthday

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#1: VERBRAUCHER WÜRDEN FÜR MEHR DATENSCHUTZ ZAHLEN
Eine repräsentative Umfrage von TNS Emnid im Auftrag des vzbv zeigt, dass Verbraucher bereit sind, für Datenschutz zu zahlen: Für Internetdienste, die bisher kostenfrei sind, würde mehr als die Hälfte (51 Prozent) zahlen, wenn sie höchsten Datenschutz und Werbefreiheit böten. Rund neun von zehn Zahlungswilligen wären Internetdienste mit höchstem Datenschutz monatlich bis zu fünf Euro oder sogar mehr wert.
Dieses und weitere interessante Zahlen hier:
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/verbraucher-wuerden-fuer-mehr-datenschutz-zahlen



#2: UMFRAGE: VERBRAUCHER BEFÜRWORTEN RECHT AUF SCHNELLES INTERNET
Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag des vzbv zeigt: Vier von fünf Verbrauchern sind für ein Recht auf schnelles Internet und für Entschädigungen bei Geschwindigkeitsproblemen.
Die Ergebnisse der Umfrage:
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/umfrage-verbraucher-befuerworten-recht-auf-schnelles-internet



#3: VZBV-POSITIONSPAPIERE ZUR NETZNEUTRALITÄT UND ZUR ABSCHAFFUNG DER ROAMING-GEBÜHREN
Verbraucherfreundliche Regeln zur Umsetzung der Netzneutralität, keine neuen Spezialdienste zu Lasten des freien Internetzugangs, Mindeststandards für die Qualität und Geschwindigkeit von Internetanschlüssen und letztlich die Forderung nach einem Ende der Roaming-Gebühren im Sommer 2017 sind in den aktuellen Positionspapieren des vzbv zu finden:
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/noch-viel-zu-tun-bei-netzneutralitaet-und-roaming



#4: KEINE ZWANGSDIGITALISIERUNG DER VERBRAUCHER
Die Zwangsmodernisierung der Verbraucherhaushalte mit Smart Meter geht zu weit. Smart Meter verursachen erhebliche Kosten, tragen aber nicht zum Energiesparen bei. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, den geplanten Eingriff in die Verbrauchersouveränität zu stoppen.
Die Pressemeldung hierzu:
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/keine-zwangsdigitalisierung-der-verbraucher



#5: APPLE-GARANTIEBEDINGUNGEN WAREN UNZULÄSSIG: VZBV GEWINNT KLAGE AUCH IN ZWEITER INSTANZ
Das Berliner Kammergericht hat 16 Klauseln einer Herstellergarantie von Apple für unzulässig erklärt, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligten. Insgesamt erklärten die Richter elf Klauseln in der einjährigen Herstellergarantie und fünf Klauseln der kostenpflichtigen Garantieerweiterung "Care Protection Plan" für unwirksam. Apple hatte die strittigen Bedingungen nach der Klageerhebung zwar geändert, wollte aber die vom vzbv geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben.
http://www.vzbv.de/urteil/apple-garantiebedingungen-waren-unzulaessig



#6: VERBRAUCHERSCHUTZ FÜR FLÜCHTLINGE
Willkommenskultur statt Verbraucherfallen - vzbv fordert unbürokratische und schnelle Regelungen für mehr Verbraucherschutz von Flüchtlingen:
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/verbraucherschutz-fuer-fluechtlinge



#7: VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND: SEIT 15 JAHREN STIMME DER VERBRAUCHER
Vor 15 Jahren, am 1. November 2000, wurde der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegründet. Dazu trug die BSE-Krise bei, die eine bundesweite Vertretung verbraucherpolitischer Interessen erforderte. Seitdem hat der vzbv nicht nur im Bereich Lebensmittel dafür gesorgt, dass die Stimme der Verbraucher in der Politik Gehör findet. Ihre Rechte setzt er auch vor Gericht durch. Ob Finanzen, Energie- und Reiserecht, Nahrungsmittel, Gesundheit oder Pflege, aber auch digitale und Datenschutzthemen - der vzbv hat in 15 Jahren verbraucherpolitische Akzente gesetzt.
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/verbraucherzentrale-bundesverband-seit-15-jahren-stimme-der-verbraucher



#8: KURZ VERLINKT, DIE SURFTIPPS

. Terminhinweis: Dokumentarfilm DEMOCRACY - IM RAUSCH DER DATEN von David Bernet über den politischen Kampf, die Datenschutzreform im EU-Parlament durchzusetzen. Der Film startet am 12.11.15 bundesweit in den Kinos.
http://www.democracy-film.de/

. Zum Ärgern: Preistricks zu Lasten der Kunden
http://www.swr.de/marktcheck/dynamic-pricing/-/id=100834/did=16117742/nid=100834/1y8yazo/index.html

. Zum Staunen: Die iTunes-Geschäftsbedingungen als Comic
http://www.heise.de/mac-and-i/meldung/Die-iTunes-Geschaeftsbedingungen-als-Comic-2877581.html

. Zur Info: Mobiles Bezahlen mit dem Smartphone:
https://mobilsicher.de/2015/11/02/mobiles-bezahlen-mit-dem-smartphone/



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Surfer-haben-Rechte.de 19.10.2015 - 19/10/15, 04:00 pm

Surfer-haben-Rechte.de 19.10.2015 - ein Angebot des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.



Sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Tagen war das Thema Datenschutz fast schon Dauerschlagzeile: Der Europäische Gerichtshof erklärt Safe Harbor für ungültig, der Bundestag beschließt die Vorratsdatenspeicherung und zu guter Letzt verklagt der vzbv zum dritten Mal Facebook, unter anderem auch wegen unzulässiger Datenklauseln. Dieses und einiges mehr - wie die aktuelle Meldung des vzbv zum Routerzwang und der Aktion der Hagener Polizei - lesen Sie in diesem Newsletter.

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#1: VZBV KLAGT GEGEN FACEBOOK
Facebook hat auf die Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) im Februar dieses Jahres nicht die geforderte Unterlassungserklärung abgeben. Nun zieht der vzbv im zum dritten Mal gegen Facebook vor Gericht. Diesmal geht es um die Werbung "Facebook ist und bleibt kostenlos", um kritische Voreinstellungen und um 19 Klauseln in den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie.

Pressemeldung des vzbv und O-Töne:
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/vzbv-klagt-gegen-facebook



#2: EUGH: KEIN SICHERER HAFEN FÜR DATEN EUROPÄISCHER VERBRAUCHER
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Unternehmen dürfen persönliche Daten europäischer Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ohne weiteres in die USA übermitteln. Safe Harbor ist demnach kein sicherer Hafen für persönliche Daten von Verbrauchern. Damit folgt der Gerichtshof dem Schlussantrag des Generalanwalts und macht deutlich: Das Datenschutzniveau in den USA ist nicht ausreichend für den Datentransfer aus Europa auf Basis von Safe Harbor.
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/europaeischer-gerichtshof-kippt-safe-harbor



#3: BUNDESTAG BESCHLIEßT VORRATSDATENSPEICHERUNG
Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat das Parlament das umstrittene Speichergesetz beschlossen. Ob es Bestand hat, muss wohl das Verfassungsgericht entscheiden.
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-10/vorratsdaten-vorratsdatenspeicherung-bundestag-datenschutz

Was Sie über die Vorratsdatenspeicherung wissen sollten in der Süddeutschen Zeitung:
http://www.sueddeutsche.de/digital/freiheit-versus-sicherheit-was-sie-ueber-die-vorratsdatenspeicherung-wissen-sollten-1.2438333

Digitale Selbstverteidigung gegen Vorratsdatenspeicherung bei netzpolitik.org:
https://netzpolitik.org/2015/digitale-selbstverteidigung-gegen-vorratsdatenspeicherung-wie-man-metadaten-vermeidet/

Hier können Sie die Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage unterstützen: https://aktion.digitalcourage.de/civicrm/petition/sign?sid=2&reset=1



#4: FREIE WAHL BEI ENDGERÄTEN - VZBV FORDERT UNVERZÜGLICHE ABSCHAFFUNG DES ROUTERZWANGS
Noch immer versuchen manche Telekommunikationsunternehmen ihren Kunden vorzuschreiben, welche Endgeräte sie an ihrem Anschluss nutzen dürfen. Die Bundesregierung möchte das mit einem neuen Gesetz ändern. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich ihre Telefone, Faxgeräte oder Router selbst aussuchen können. Nach einer kritischen Stellungnahme des Bundesrats könnte sich die Abschaffung des Routerzwangs allerdings verzögern.
Pressemeldung des vzbv: http://www.vzbv.de/meldung/freie-wahl-bei-endgeraeten



#5: SEHR GUTE AKTION DER HAGENER POLIZEI: KEINE KINDERFOTOS AUF FACEBOOK
Wenn Eltern unbekümmert Bilder ihrer Kinder in sozialen Netzwerken posten, kann das gefährlich werden. Polizei und Datenschützer warnen eindringlich davor. Wir denken auch, dass Eltern die Persönlichkeitsrechte ihrer Sprösslinge ernst nehmen und respektieren sollten.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Folgenreicher-Appell-Polizei-warnt-vor-Facebook-Bildern-2849133.html



#6: JUGENDSCHUTZ IN DEN MEDIEN
Enthaupten und Ausweiden - frei ab 12 Jahren: Prüfer geben Filme und Computerspiele, die extreme Gewalt zeigen, oft ab 12 frei. Dabei soll das System Kinder schützen.
http://www.sueddeutsche.de/kultur/jugendschutz-bei-computerspielen-enthauptungen-und-ausdaermen-frei-ab-jahren-1.2687106



#7: BROSCHÜRE "GUTES AUFWACHSEN MIT MEDIEN - EIN NETZ FÜR KINDER"
Die Broschüre ist in der 12. Auflage erschienen. Sie gibt Hilfestellung bei den ersten Schritten von Kindern im Netz. Mit pfiffigem "Passwort-Schlüssel", "MachMit!-Plakat" und dem Kartenspiel "Clever vernetzt". Die Broschüre wird seit 2000 von jugendschutz.net im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellt. Sie richtet sich an Eltern, Pädagogen und mit den Lernmaterialien direkt an Kinder:
http://www.surfen-ohne-risiko.net/materialien/



#8: ANLEITUNG: SICHERHEITSEINSTELLUNGEN FÜR TABLETS UND SMARTPHONES DER KINDER
Die Anleitung gibt praktische Tipps für Eltern, wie sie die Sicherheitseinstellungen für Tablets und Smartphones für die Betriebssysteme Android und iOS vornehmen können. Zu finden sind dort die wichtigsten Einstellungen zu Apps, Datenschutz und Internetnutzung.
http://www.surfen-ohne-risiko.net/mobil/



#9: KURZ VERLINKT, DIE SURFTIPPS

.       Zum Anschauen: Erklärvideo über App-Berechtigungen:
https://www.handysektor.de/geraete-technik/detailansicht/article/say-hello-to-marshmallow.html
.       Zum Spielen: http://www.surfen-ohne-risiko.net/spielen/
.       Zum Vorbestellen: Jahresrückblick Netzpolitik von iRights: http://irights-media.de/publikationen/das-netz-20152016/



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Surfer-haben-Rechte.de 01.10.2015 - 01/10/15, 06:02 pm



Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesnetzagentur entlarvt abermals angepriesene Surf-Geschwindigkeiten als Mogelpackung, aber auch die Studie, die bestätigt, dass die wenigsten Verbraucher brav die AGB lesen, ist keine wirkliche Überraschung. Erstaunlich ist eine aktuelle Studie der LfM NRW, dass Kinder und Jugendliche durch die Kommunikation via Smartphone Stress empfinden. Stress kommt auch für Verbraucher beim Erhalt einer Abmahnung auf. Das muss aber nicht sein, denn iRights erklärt, weshalb (und wie) Sie einen kühlen Kopf bewahren. Hingegen ist der Etappensieg von Max Schrems über seine Facebook-Klage Grund genug zur Freude - und wir drücken die Daumen für das weitere Gerichtsverfahren.

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#1: WUNSCH UND WIRKLICHKEIT BEI DER SURF-GESCHWINDIGKEIT
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher ärgern sich, dass ihr Internetanschluss viel langsamer ist, als vom Anbieter versprochen. Die Bundesnetzagentur hat jetzt ihren Breitband-Test neu aufgelegt, mit dem Verbraucher die Geschwindigkeit ihres eigenen Anschlusses überprüfen können. Der Messtest zeigt, wie weit Wunsch und Wirklichkeit bei Internetanschlüssen auseinanderliegen.
http://www.vzbv.de/meldung/wunsch-und-wirklichkeit-bei-der-surf-geschwindigkeit


#2: NACHKLAPP: AUDIOBEITRAG ZUR FACHTAGUNG "VERBRAUCHERRECHTE WIRKSAM DURCHSETZEN"
Im Nachgang zur vzbv-Veranstaltung vom 28. September 2015 in Berlin bieten wir sendefähige O-Töne:
http://www.vzbv.de/podcast/audiobeitrag-zur-tagung-ein-prozess-viele-gewinner-verbraucherrechte-staerken-0

Aktuelle Broschüre des vzbv zum Download "Recht durchsetzen - Verbraucher stärken - Möglichkeiten und Grenzen kollektiver Klageinstrumente"|:
http://www.vzbv.de/meldung/recht-durchsetzen-verbraucher-staerken


#3: ETAPPENSIEG FÜR MAX SCHREMS BEI KLAGE GEGEN FACEBOOK
Daten von EU-Bürgern sind auf Servern in den USA nicht sicher. Das hat Generalanwalt Yves Bot in seinem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellt.
Wir hoffen, dass sich der EuGH dieser Auffassung anschließt.
http://www.sueddeutsche.de/digital/gutachten-fuer-den-europaeischen-gerichtshof-eu-datenabkommen-mit-usa-droht-das-aus-1.2660778


#4: STUDIE: VERLOREN IM AGB-DSCHUNGEL
Eine Studie des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) hat den Umgang der Internetznutzer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforscht. Nicht überraschend: Fragt man Nutzer, wie sie ihr eigenes Verhalten einschätzen, so sind 90% davon überzeugt, dass die meisten die AGB ignorieren oder nur grob überfliegen
http://www.stern.de/wirtschaft/news/allgemeine-geschaeftsbedingungen--zu-lang-und-zu-kompliziert-6475306.html

Eine Übersicht über die AGB-Urteile des vzbv:
http://www.vzbv.de/dokument/uebersicht-ueber-die-agb-urteile-des-vzbv


#5: LFM NRW-STUDIE: SMARTPHONE-NUTZUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN
In der Studie wurde unter anderem erforscht, wie Heranwachsende zwischen acht und 14 Jahren Handys und das mobile Internet nutzen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Nutzung nicht nur der Lebenserleichterung dient (Kommunikation und Organisation). Immerhin empfinden 24% der Kinder und Jugendlichen "Kommunikationsstress".
http://www.lfm-nrw.de/service/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2015/2015/oktober/always-on.html


#6: NEUE INFO-WEBSEITE MOBILSICHER.DE: SMARTPHONE UND MOBILE GERÄTE SICHER NUTZEN
Das neue Informationsangebot bietet praktischen Rat zu Datenschutz und Datensicherheit -zum Beispiel zur Frage, wie man sein Smartphone oder Tablet einstellen sollte, um den Schutz der eigenen Daten zu erhöhen oder auch, um Kostenfallen zu vermeiden. Neben Checklisten und Anleitungen gibt es Hintergrundinformationen dazu, welche Daten Handys eigentlich sammeln und wie mobile Anwendungen funktionieren.
https://mobilsicher.de/


#7: PRAKTISCHE TIPPS VON IRIGHTS IM UMGANG MIT ABMAHNUNGEN
Abmahnungen sind ein lukratives Geschäft geworden - leider auf Kosten von Verbrauchern. Wie verhält man sich am besten, wenn ein solcher Brief im Briefkasten liegt? Die Devise lautet: Kühlen Kopf bewahren und nicht vorschnell verunsichern lassen. Praktische Tipps gibt hierzu iRights:
http://irights.info/artikel/abmahnung-grundregeln-richtig-verhalten-fristverlaengerung-unterlassungserklaerung/26088/26088


#8: STUDIE: ANGRIFFE DURCH COOKIES
Das CERT/CC* deckt in einer internationalen Studie Angriffe durch Cookies auf HTTPS-Verbindungen auf. Alle Browser sind für diese Angriffe anfällig. Das Problem seien die Browser selbst, da hier keine ausreichende Unterscheidung der Quellen stattfinde.
Watchyourweb erklärt in diesem Zusammenhang, wie die Sicherheitseinstellungen in dem eigenen Browser vorgenommen und Cookies deaktivieren werden können.
http://www.watchyourweb.de/p675379009_477.html#474b31aa82dde0b26704ee078b09c9f1


#9: TERMIN: KONFERENZ WATCH YOUR WEB DAYS 2015
Jetzt anmelden: Die Konferenz am Wochenende des 31. Oktober und 1. November 2015 bringt junge Leute zwischen 16 und 21 Jahren mit Politikern und Experten zusammen. In Workshops zu Themen wie Facebook, Goolge & Co., Verbraucherschutz im Netz, Cybermobbing, Datenschutz, Handysicherheit und Urheberrecht können Wünsche und Erfahrungen eingebracht werden.
http://www.watchyourweb.de/p1627358355_477.html


#10: KURZ VERLINKT, DIE SURFTIPPS

. Smartphone-Mythen auf dem Prüfstand: http://www.sueddeutsche.de/news/wissen/technik-gefaehrliches-halbwissen-smartphone-mythen-auf-dem-pruefstand-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-150716-99-04864

. Anschauliches Erklärvideo zur Netzneutralität: http://www.watchyourweb.de/p2538753721_582.html

. Psychotests - Fragwürdige Facebook-Spiele https://www.checked4you.de/facebook-nametests



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Surfer-haben-Rechte.de 17.09.2015 - 17/09/15, 07:36 pm

Surfer-haben-Rechte.de 17.09.2015 - ein Angebot des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.


Sehr geehrte Damen und Herren,

wären Sie damit einverstanden, wenn ein Unternehmen Ihre persönlichen Daten zu einem anderen Zweck verwenden würde als ursprünglich vereinbart? Nein? Dann befinden Sie sich in guter Gesellschaft: 97 Prozent der Verbraucher wären entweder gar nicht oder nur nach vorheriger Einwilligung damit einverstanden. Dennoch wird auf EU-Ebene in diesen Tagen darüber verhandelt, ob diese Zweckbindung aufgelöst werden soll. Über die aktuellen Entwicklungen berichten wir in unserem Newsletter. Außerdem: Mal wieder Ärger mit Windows 10 und die Diskussion über einen "Gefällt-mir-nicht-Button" bei Facebook.

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#1: VZBV-UMFRAGE: VERBRAUCHER WOLLEN KONTROLLE ÜBER IHRE DATEN
In Brüssel gehen die Trilogverhandlungen zur allgemeinen Datenschutzverordnung der EU in die entscheidende Runde. Einer der kritischen Punkte ist die Zweckbindung. Danach dürfen Daten nur zu vorher festgelegten Zwecken verarbeitet werden. Die Vorschläge des Rats der Europäischen Union würden jedoch erlauben, dass eine Änderung des Verarbeitungszwecks im Nachhinein etwa auf Basis eines "berechtigten Interesses" eines Unternehmens auch ohne Einwilligung des Verbrauchers möglich wäre. Doch nur 3 Prozent der Deutschen fänden eine solche nachträgliche Zweckänderung unproblematisch.
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/umfrage-verbraucher-wollen-kontrolle-ueber-ihre-daten


#2: UNAUFGEFORDERTER DOWNLOAD VON INSTALLATIONSDATEIEN FÜR WINDOWS 10
Ist Ihr freier Festplattenspeicherplatz plötzlich um 6 GByte geringer geworden? Dies könnte daran liegen, dass Microsoft die Installationsdateien für Windows 10 auf die Rechner der Nutzer aufspielt, selbst wenn diese Windows 10 überhaupt nicht installieren wollen. Was sie als Betroffener tun können, erklärt Golem.de
http://www.golem.de/news/microsoft-windows-10-wird-unaufgefordert-heruntergeladen-1509-116256.html


#3: "GEFÄLLT-MIR-NICHT-BUTTON" BEI FACEBOOK?
Letzte Woche ging durch die Medien, dass Facebook an einem "Gefällt-mir-nicht-Button" arbeiten würde. Allerdings soll es sich dabei aber nicht um eine Möglichkeit handeln, seinen Missfallen zu äußern, sondern beispielsweise sein Mitgefühl auszudrücken.
https://www.trendingtopics.at/facebook-bringt-sicher-keinen-dislike-button-weil-das-mobbing-tuer-und-tor-oeffnen-wuerde/


#4: WENN SUCHMASCHINEN ZU QUELLEN WERDEN
Konrad Lischka hat einen interessanten Artikel darüber geschrieben, wie sich die Rolle der Suchmaschinen derzeit ändert. Sie zeigen nicht mehr nur Sucherergebnisse in Form von Verweisen an, sondern präsentieren selbst direkt die Antwort auf das Gefragte. Dabei ist völlig unklar, wie diese Antwort zustande kommt. Mehr Transparenz wäre aber wünschenswert.
http://www.konradlischka.info/2015/09/blog/woher-weiss-google-wann-meine-katze-stirbt/


#5: SCHLECHTER DATENSCHUTZ FÜR KINDER IM INTERNET UND BEI APPS
Bei einer umfassenden Prüfung von knapp 1500 Apps und Webseiten haben Datenschützer festgestellt, dass etwa zwei Drittel der Angebote persönliche Informationen von Kindern sammeln. Noch beunruhigender: Einige Angebote, die bei Kindern beliebt sind, behaupten dass sie nicht auf junge Nutzer ausgerichtet seien, um keine besonderen Vorkehrungen treffen zu müssen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-fuer-Kinder-bei-Apps-und-im-Web-mangelhaft-2804575.html


Auch das Surfer-Projekt kämpft seit langem mit Informationen, Berichten aber auch Abmahnungen gegen den laxen Umgang mit Kinderdaten durch viele App-Anbieter und Kinder-Webseitenbetreiber:

http://www.vzbv.de/pressemitteilung/kinder-apps-nicht-immer-kinderfreundlich
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/kinderspielportale-nutzen-unerfahrenheit-aus



#8: KURZ VERLINKT, DIE SURFTIPPS

.       Smartphone und mobile Geräte sicher nutzen: Neue Info-Website https://mobilsicher.de/
.       Veranstaltungshinweis für junge Leute zwischen 16 und 21 Jahren: http://watchyourwebdays.de/
.       vzbv-Chef Klaus Müller im Video-Interview: "Das Sammeln von Daten geht tief in die Lebensgestaltung":
https://www.gut-leben-in-deutschland.de/SharedDocs/Videos/DE/08-August/2015-08-24-verbraucherschutz.html


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Surfer-haben-Rechte.de 03.09.2015 - ein Angebot des Verbraucherzentrale .. - 04/09/15, 07:04 pm

Surfer-haben-Rechte.de 03.09.2015 - ein Angebot des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.



Sehr geehrte Damen und Herren,

so langsam verabschiedet sich der Sommer und es bleibt mehr Zeit zum Lesen. Als Lektüre empfehlen wir die brandaktuellen Positions- und Hintergrundpapiere des vzbv zu den Themen IP-Migration, Streaming-Dienste und Breitbandausbau. Aber auch zum Sondergutachten der Monopolkommission hat der vzbv etwas zu sagen. Und dass auch die Datenschützer (wie der vzbv) eine wesentliche Nachbesserung der EU-Datenschutzverordnung fordern, freut uns ganz besonders.
Viel Spaß beim Lesen, Feedback ist ausdrücklich erwünscht, gerne über Twitter @surferrechte
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#1: IP-MIGRATION: UMFRAGE DER VERBRAUCHERZENTRALEN OFFENBART DEFIZITE
Die deutschen Telekommunikationsanbieter stellen ihre Telefon- und Internetanschlüsse auf All-IP-Netze um. Telefonieren und surfen wird zukünftig nur noch über das Internet möglich sein, das analoge Telefonnetz wird abgeschaltet. Bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern verläuft die Umstellung nicht reibungslos, wie eine Umfrage der Verbraucherzentralen gezeigt hat. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht Handlungsbedarf bei den Telekommunikationsunternehmen und beim Gesetzgeber.
http://www.vzbv.de/dokument/ip-migration-verbraucherfreundlich-umsetzen


#2: STREAMING: AKTUELLE UMFRAGE IM RAHMEN DES MARKTWÄCHTERS DIGITALE WELT VORGESTELLT
Jeder vierte Nutzer (26 Prozent) berichtet von Problemen beim Streaming, darunter häufige Störungen beim Empfang, Probleme mit Preisen und Mitgliedschaft sowie urheberrechtliche Fragen, etwa der Unterscheidung legaler und illegaler Angebote. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen im Rahmen des Marktwächters Digitale Welt.
http://www.vzbv.de/meldung/streaming-jeder-vierte-nutzer-berichtet-von-problemen


#3: EINSCHÄTZUNGEN DES VZBV ZUM SONDERGUTACHTEN DER MONOPOLKOMMISSION
Nutzerdaten sind oft die Währung, in der Verbraucherinnen und Verbraucher für die Nutzung von vermeintlich kostenlosen Diensten bezahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) befürwortet eine Weiterentwicklung des Instrumentariums der Wettbewerbsaufsicht und fordert, auch bei der digitalen Wettbewerbspolitik Verbraucherinteressen angemessen zu berücksichtigen.
http://www.vzbv.de/dokument/wettbewerbsaufsicht-nutzerdaten-sind-der-rohstoff-der-digitalen-welt


#4: HINTERGRUNDPAPIER DES VZBV ZUM BREITBANDAUSBAU
Die Förderzusagen der Bundesregierung zum Breitbandausbau hält der vzbv für unzureichend. Der vzbv fordert, dass im Rahmen einer Universaldienstverpflichtung bis 2018 eine Mindestversorgung von mindestens 10 Megabit gewährleistet werden sollte. Darüber hinaus soll es eine dynamische Anpassung an den steigenden Bandbreitenbedarf geben. Die Pressemeldung und das Hintergrundpapier:
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/breitbandausbau-foerderzusagen-der-bundesregierung-unzureichend


#5: DATENSCHÜTZER FORDERN NACHBESSERUNGEN BEI DER EU-DATENSCHUTZ-GVO
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat gefordert, dass die EU-Datenschutz-GVO in wesentlichen Punkten (unter anderem Zweckbindung, Einwilligung und Profilbildung) nachgebessert werden muss.
http://www.cr-online.de/41716.htm


#6: LFM VERÖFFENTLICHT NEUES SPIEL UND WEBSITE ZUM THEMA "KINDER UND ONLINEWERBUNG"
Das Spiel greift eine Reihe wichtiger Aspekte zum Thema Internet und Werbung auf und sensibilisiert die Spieler auf lockere Art und Weise für die Wichtigkeit von Datenschutzthemen. Eltern und Pädagogen erhalten auf der Website www.kinder-onlinewerbung.de grundlegende Informationen darüber, mit welchen Formen und Spielarten von Werbung Kinder im Internet konfrontiert sind, was zu tun ist, wenn sie "mit einem Klick im Netz" oder "plötzlich im Warenkorb" landen, sie "seitenweise abgelenkt" und ihre "Daten auf Abwegen" sind.
http://www.lfm-nrw.de/index.php?id=52167


#7: SMARTE BÜRGER - TIPPS ZUM SELBSTBESTIMMTEREN UMGANG IM INTERNET
Die Informationskampagne "Smarte Bürger - Verbraucherschutz in der digitalen Welt" gibt Tipps zum selbstbestimmteren Umgang im Internet. Denn Verbraucherschutz im Internet funktioniert dann am besten, wenn die Verbraucher/innen über die Möglichkeiten des Netzes informiert sind. Mit nützlichen Programmen und guten Alternativen zu populären Diensten lassen sich eine Menge Sicherheit und Selbstbestimmung zurückgewinnen.
https://www.smarte-buerger.de/tipps.html

hier der Link zum Datenschutzparcours: https://smarte-buerger.de/parcours-web.html


#8: KURZ VERLINKT, DIE SURFTIPPS

. klick-tipps.net präsentiert altersgerechte Lern-Apps für Kinder von 4 bis 12 Jahre: http://www.klick-tipps.net/kinderapps/lernen/

. Termin Fachtagung des vzbv: 50 Jahre Verbandsklagerecht http://www.vzbv.de/termin/ein-prozess-viele-gewinner-verbraucherrechte-staerken

. Meine Daten bei Facebook? https://www.vhsit.berlin.de/VHSKURSE/BusinessPages/CourseDetail.aspx?id=410890


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Surfer-haben-Rechte.de 20.08.2015 - ein Angebot des Verbraucherzentrale .. - 20/08/15, 09:57 pm

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Sehr geehrte Damen und Herren,

von Sommerpause im vzbv keine Spur: Die Woche der Stellungnahmen im Bereich Digitales zu den Themen Medienkonvergenz und Verwertungsgesellschaften, geschmückt mit zwei verbraucherfreundlichen Urteilen des vzbv zu Online-Reisebuchungen, das Ganze abgerundet mit Beiträgen anderer Redaktionen zu den Themen opt-out-Kultur der sozialen Netzwerke, Cookie-Warnhinweise, Werbung im Internet und, und, und ...

Viel Spaß beim Lesen, Feedback und Hinweise auf interessante Artikel und Meldungen ausdrücklich erwünscht, gerne über Twitter @surferrechte

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#1: VZBV: REGULATORISCHEN RAHMEN AN DEN DIGITALEN WANDEL ANPASSEN
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihr Mediennutzungsverhalten soweit wie möglich selbst bestimmen können. Dafür setzt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Stellungnahme gegenüber der "AG Plattformregulierung" der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz ein.
http://www.vzbv.de/meldung/fuer-eine-verbraucherfreundliche-medienregulierung



#2: VZBV: ONLINE-BUCHUNGEN MÜSSEN TRANSPARENT SEIN
Zwei aktuelle Gerichtsverfahren stärken Urlauber: Reisevermittler dürfen Kunden bei Online-Buchungen keine Zusatzkosten aufdrängen. Endpreise müssen klar erkennbar sein und Flughafengebühren sowie Gepäckkosten transparent ausgewiesen werden.
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/online-buchungen-muessen-transparent-sein



#3: STELLUNGNAHME DES VZBV ZUM ENTWURF EINES VERWERTUNGSGESELLSCHAFTENGESETZES
Das neue Verwertungsgesellschaftengesetz bietet aus Sicht des vzbv sinnvolle Ansätze für mehr Transparenz bei Verwertungsgesellschaften. Effektive Regeln, die die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften stärken, lässt der Referentenentwurf aber vermissen.
Zur Stellungnahme: http://www.vzbv.de/dokument/transparenz-bei-verwertungsgesellschaften-wirksame-aufsicht-erforderlich



#4: FAZ: SURFEN IM INTERNET - DIE NEUE WELT DER COOKIE-WARNHINWEISE
Immer mehr Websites weisen ihre Nutzer auf den Einsatz von Cookies hin. Was soll das? Und vor allem: Was hat das alles mit Google zu tun? In Deutschland gibt es kein Gesetz, das so etwas vorschreibt.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/google-will-cookie-warnhinweise-auf-webseiten-13755098.html


Weitere Informationen zum Thema Cookies auf unserer Surfer-Webseite: http://www.surfer-haben-rechte.de/themen/cookies


#5: KJM-PRESSEMITTEILUNG 12/2015; RUNDFUNK- UND TELEMEDIEN-PRÜFFÄLLE DER KJM IM ERSTEN HALBJAHR 2015
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im ersten Halbjahr 2015 insgesamt 32 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. Neun davon kommen aus dem Rundfunk-, 23 aus dem Telemedienbereich.
http://www.kjm-online.de/service/pressemitteilungen/detailansicht/article/kjm-pressemitteilung-122015-rundfunk-und-telemedien-prueffaelle-der-kjm-im-ersten-halbjahr-2015.html



#6: HEISE ONLINE: DER BUNDESTAG NIMMT SEIN COMPUTERSYSTEM VORÜBERGEHEND VOM NETZ
Der Grund: Generalüberholung nach einem großen Hackerangriff. Aus Sicht der CCC-Sprecherin Constanze Kurz reicht das nicht aus.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Chaos-Computer-Club-sieht-Bundestag-nach-Hackerattacke-in-der-Pflicht-2786428.html



#7: WATCHYOURWEB ERKLÄRT WERBUNG IM NETZ
Welche Werbeformate gibt es, Werbung auf Facebook und Youtube, wie ist Werbung zu erkennen und was steckt dahinter:
https://www.watchyourweb.de/p1877020049_477.html#474b31aa82dde0b26704ee078b09c9f1



#8: IRIGHTS: DIE OPT-OUT-KULTUR DER SOZIALEN NETZWERKE
Wer neue Funktionen in sozialen Netzwerken nicht nutzen möchte, muss beständig auf der Hut sein und Häkchen in den Einstellungen entfernen.
http://irights.info/artikel/die-opt-out-kultur-der-sozialen-netzwerke/25951#more-25951


Die datenschutzunfreundlichen Voreinstellungen sind auch Gegenstand unseres Unterlassungsverfahrens gegen Facebook:
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/facebook-fuehrt-nutzer-die-irre



#9: KURZ VERLINKT, DIE SURFTIPPS

. Vorbildlich: http://www.verbraucherbildung.de/meldung/wahlfach-verbraucherprofis-bayern-zieht-erste-bilanz

.  Kopierschutz bald "Schnee von gestern"? https://www.test.de/Kopierschutz-bei-E-Books-Das-Lesen-wird-leichter-4898251-0/

. Kein Einzelfall: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/datenschutz-wehe-das-iphone-macht-schlapp-/12209466.html

. Geheimnis gelüftet: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Googles-Smartphone-System-Android-M-heisst-Marshmallow-und-traegt-Nummer-6-0-2781833.html



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Surfer-haben-Rechte.de 23.07.2015 - 23/07/15, 02:09 pm

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Sehr geehrte Damen und Herren,

in der EU wird es bald neue Regeln geben, die die Netzneutralität sichern und die hohen Kosten von Mobilfunktelefonaten im Ausland (Roaming) verringern sollen. Über den Stand den Verhandlungen und ihre Inhalte können Sie sich in unserem Newsletter informieren. Außerdem lesenswert: Ein Interview mit dem "Vater des Datenschutzes" Spiros Simitis und ein Artikel von Peter Schaar, in denen beide Herren uns alle auffordern, stärker für unsere Rechte einzutreten und die Gestaltung der Zukunft nicht alleine den Unternehmen zu überlassen.

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#1: ENTTÄUSCHENDER KOMPROMISS ZU NETZNEUTRALITÄT UND ROAMING KURZ VOR DEM ABSCHLUSS
Der federführende Industrieausschuss des Europäischen Parlaments hat dem Kompromiss zur Netzneutralität und zum Roaming zugestimmt, den die Verhandlungsführerin des Parlaments mit dem Rat der Europäischen Union und der Europäische Kommission erarbeitet hat. Warum der Kompromiss jedoch enttäuscht, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Pressemeldung.
http://heise.de/-2751689
http://www.vzbv.de/meldung/eu-kompromiss-zu-netzneutralitaet-und-roaming-enttaeuscht




#2: ANFORDERUNGEN DES VZBV AN EINEN ZEITGEMÄSSEN JUGENDMEDIENSCHUTZ
Damit sich Kinder und Jugendliche sicher im Internet bewegen können, soll der Jugendmedienschutz modernisiert werden. Zum Entwurf des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags hat der vzbv eine Stellungnahme abgegeben. Darin äußert er Bedenken hinsichtlich Tauglichkeit der verbreiteten Jugendschutzprogramme und fordert eine verbesserte Verbraucherbildung.
http://www.vzbv.de/dokument/anforderungen-einen-zeitgemaessen-jugendmedienschutz




#3: VERLOCKENDES RISIKO: DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE WARNT VOR FITNESS-APPS VON KRANKENKASSEN
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff rät "allen Anwendern, die Fitness-Apps freiwillig herunterladen, [.], nicht unbedacht mit ihren sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen und die kurzfristigen finanziellen Vorteile, welche die Datenoffenbarung vielleicht mit sich bringt, gegen die langfristigen Gefahren abzuwägen."
http://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2015/18_WarnungVorFitnessapps.html




#4: ES GEHT UM EURE DATEN! "VATER DES DATENSCHUTZES" SPIROS SIMITIS IM INTERVIEW
Spiros Simitis gilt als einer der Väter des Datenschutzes, verfasste er doch eines der ersten Datenschutzgesetze der Welt. In einem Interview mit dem Wissenschaftsmagazin "Forschung Frankfurt" lobt er das Europäische Parlament für seinen Einsatz für eine starke Datenschutz-Grundverordnung trotz der Widerstände der Mitgliedsstaaten, betont die Notwendigkeit einer strikten Zweckbindung von Datenverarbeitungen und appelliert an uns alle, ein stärkeres Datenschutzbewusstsein zu entwickeln.
http://www.forschung-frankfurt.uni-frankfurt.de/57255965/FoFra_2015_1_Big_Data_Es_geht_um_Eure_Daten.pdf




#5: PETER SCHAAR: DATENSCHUTZ? IST MIR DOCH EGAL!
In ein ähnliches Horn wie Spiros Simitis bläst diese Woche auch der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Er macht deutlich, dass der Weg in die digitale Gesellschaft zwar unumkehrbar, der derzeit gleichzeitig eingeschlagene Weg in die Überwachungsgesellschaft jedoch kein unbeeinflussbares Schicksal ist.
http://www.eaid-berlin.de/?p=726




#6: AM STEUER BLEIBEN: JUSTIZMINISTERS HEIKO MAAS STELLT SIEBEN FORDERUNGEN FÜR SMART CARS AUF
Bundesjustizminister Heiko Maas warnt in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt vor den Datenschutzrisiken, die die Verbreitung von intelligenten Autos nach sich ziehen können. Trotz aller Vorteile der neuen Technologien müsste der Mensch die Hoheit über seine Daten behalten. Um dies zu erreichen müssten beim Autobau der Zukunft sieben Punkte beachtet werden.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Interviews/DE/2015/Namensartikel/20150713_Handelsblatt_Am_Steuer_bleiben.html


Solche Regeln sind dringend notwendig: Just diese Woche gelang es zwei Hackern, einen Jeep Cherokee per Mobilfunk aus großer Entfernung zu hacken. Durch eine Sicherheitslücke im System übernahmen sie die Kontrolle über über Bremsen, Beschleunigung, Türverriegelung, Klimaanlage und Scheibenwischer des Wagens.
http://heise.de/-2756331




#7: NEUES ZUM RECHT AUF VERGESSENWERDEN
Auf Basis der bisherigen Veröffentlichungen von Google konnte man den Eindruck erlangen, dass besonders Kriminelle, Prominente und Politiker ihr "Recht auf Vergessenwerden" geltend machen. Eine Analyse des Rechercheverbunds "correctiv" und der britischen Zeitung "The Guardian" von versteckten Google-Daten kommt nun zu einem anderen Ergebnis: Etwa 95% der Löschanfragen werden von Privatpersonen gestellt.
https://correctiv.org/blog/2015/07/15/vergiss-mich-google/




#8: DIAGNOSE BEDENKLICH: DATENSCHUTZ BEIM ARTZ
Gesundheitsdaten sind besonders sensibel. Trotzdem ist es um den Datenschutz im Wartezimmer von Ärzten oftmals nicht gut bestellt. Patientenakten liegen offen im Sprechzimmer, über Befunde wird auf dem Flur gesprochen. Dass es auch anders geht und was man beachten sollte, zeigt ein Artikel des NDR
https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Datenschutz-beim-Arzt,datenschutz370.html




#9: KURZ VERLINKT, DIE SURFTIPPS

. Wie funktioniert Lobbying? Netzpolitik.org veröffentlicht E-Mails, die Lobbyisten mit Beamten des Innenministeriums zur EU-Datenschutzverordnung austauschten
https://netzpolitik.org/2015/wie-einflussnahme-funktioniert-lobby-mails-zum-durchklicken/

. Flyer von Schülern für Schüler: Tipps fürs digitale (Über) Leben
http://www.klicksafe.de/service/materialien/broschueren-ratgeber/klicksafe-youthpanel-flyer/

. Neue Betrugsmasche auf Facebook. Was ist zu beachten?
http://www.eu-verbraucher.de/index.php?id=3815




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VisdP: Florian Glatzner
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Surfer-haben-Rechte.de 23.07.2015 - 23/07/15, 02:09 pm

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Sehr geehrte Damen und Herren,

in der EU wird es bald neue Regeln geben, die die Netzneutralität sichern und die hohen Kosten von Mobilfunktelefonaten im Ausland (Roaming) verringern sollen. Über den Stand den Verhandlungen und ihre Inhalte können Sie sich in unserem Newsletter informieren. Außerdem lesenswert: Ein Interview mit dem "Vater des Datenschutzes" Spiros Simitis und ein Artikel von Peter Schaar, in denen beide Herren uns alle auffordern, stärker für unsere Rechte einzutreten und die Gestaltung der Zukunft nicht alleine den Unternehmen zu überlassen.

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Der federführende Industrieausschuss des Europäischen Parlaments hat dem Kompromiss zur Netzneutralität und zum Roaming zugestimmt, den die Verhandlungsführerin des Parlaments mit dem Rat der Europäischen Union und der Europäische Kommission erarbeitet hat. Warum der Kompromiss jedoch enttäuscht, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Pressemeldung.
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#2: ANFORDERUNGEN DES VZBV AN EINEN ZEITGEMÄSSEN JUGENDMEDIENSCHUTZ
Damit sich Kinder und Jugendliche sicher im Internet bewegen können, soll der Jugendmedienschutz modernisiert werden. Zum Entwurf des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags hat der vzbv eine Stellungnahme abgegeben. Darin äußert er Bedenken hinsichtlich Tauglichkeit der verbreiteten Jugendschutzprogramme und fordert eine verbesserte Verbraucherbildung.
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#3: VERLOCKENDES RISIKO: DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE WARNT VOR FITNESS-APPS VON KRANKENKASSEN
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#4: ES GEHT UM EURE DATEN! "VATER DES DATENSCHUTZES" SPIROS SIMITIS IM INTERVIEW
Spiros Simitis gilt als einer der Väter des Datenschutzes, verfasste er doch eines der ersten Datenschutzgesetze der Welt. In einem Interview mit dem Wissenschaftsmagazin "Forschung Frankfurt" lobt er das Europäische Parlament für seinen Einsatz für eine starke Datenschutz-Grundverordnung trotz der Widerstände der Mitgliedsstaaten, betont die Notwendigkeit einer strikten Zweckbindung von Datenverarbeitungen und appelliert an uns alle, ein stärkeres Datenschutzbewusstsein zu entwickeln.
http://www.forschung-frankfurt.uni-frankfurt.de/57255965/FoFra_2015_1_Big_Data_Es_geht_um_Eure_Daten.pdf




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In ein ähnliches Horn wie Spiros Simitis bläst diese Woche auch der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Er macht deutlich, dass der Weg in die digitale Gesellschaft zwar unumkehrbar, der derzeit gleichzeitig eingeschlagene Weg in die Überwachungsgesellschaft jedoch kein unbeeinflussbares Schicksal ist.
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#9: KURZ VERLINKT, DIE SURFTIPPS

. Wie funktioniert Lobbying? Netzpolitik.org veröffentlicht E-Mails, die Lobbyisten mit Beamten des Innenministeriums zur EU-Datenschutzverordnung austauschten https://netzpolitik.org/2015/wie-einflussnahme-funktioniert-lobby-mails-zum-durchklicken/

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. Neue Betrugsmasche auf Facebook. Was ist zu beachten? http://www.eu-verbraucher.de/index.php?id=3815




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im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist noch keine Sommerpause, denn die letzten zwei Wochen waren ein großer digitaler Themen-Blumenstrauß: Um Chancen, Risiken und Regulierung der Sharing Economy ging es am 29.06.2015 auf dem Deutschen Verbrauchertag in Berlin.

Dann stand noch die dritte Online-Konsultation zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) an, ein Brief an die EU-Kommission, in dem der vzbv seine Auffassung vertritt, dass die neuen Regeln zur Störerhaftung im Telemediengesetz (TMG) gegen EU-Recht verstoßen und für ein verständliches und zeitgemäßes Urheberrecht für Verbraucher setzt sich der vzbv ein. Verbraucherschützer schlafen nicht! 

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#1: DEUTSCHER VERBRAUCHERTAG 2015: EIN RÜCKBLICK
Der Deutsche Verbrauchertag 2015 am 29.06.2015 in Berlin diskutierte zusammen mit Praxis, Wissenschaft und Politik, wo die Sharing Economy in Deutschland steht, wohin sie sich bewegt – und was sie für Verbraucher bedeutet.
Audio-Beitrag: https://www.youtube.com/watch?v=xUL2VwGD6rQ&feature=youtu.be
Fotos: http://www.vzbv.de/dvt15




#2: NOVELLIERUNG DES JUGENDMEDIENSCHUTZ-STAATSVERTRAGES
Am 08.07.2015 lief die Frist für die Kommentierung des Entwurfs des Achtzehnten Rundfunk- änderungsstaatsvertrags (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) ab. Es war die mittlerweile dritte Runde einer Online-Konsultation, an der sich auch wieder der vzbv beteiligt hat. Die einzelnen Kommentare der beteiligten Verbände, Institutionen und Privatpersonen sind auf der Internetseite der Sächsischen Staatskanzlei zu finden.
https://www.jugendmedienschutz.sachsen.de/ecm-politik/sachsen/de/home

Synopse zum JMStV:
http://www.kjm-online.de/fileadmin/Download_KJM/Recht/Geplante_JMStV_Novellierung_Synopse_Juni_2015.pdf




#3: NEUE REGELN ZUR STÖRERHAFTUNG VERSTOSSEN GEGEN EU-RECHT
Die Bundesregierung will das Telemediengesetz ändern und die Haftungsvorschriften für Internetprovider verschärfen. Wer ein offenes WLAN oder einen Cloud-Speicherdienst anbietet, soll stärker als bisher für Rechtsverletzungen der Nutzerinnen und Nutzer verantwortlich gemacht werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt jetzt bei der Europäischen Kommission zur Notifizierung. Der vzbv, die Digitale Gesellschaft und die Initiative Freifunk haben sich mit einem gemeinsam Brief an die EU-Kommission gewandt und deutlich gemacht, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen gegen EU-Recht verstoßen.
http://www.vzbv.de/meldung/neue-regeln-zur-stoererhaftung-verstossen-gegen-eu-recht




#4: URHEBERRECHT FÜR VERBRAUCHER VERSTÄNDLICH UND ZEITGEMÄSS GESTALTEN
Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union müssen sich auf einheitliche, verständliche und zeitgemäße Regeln verlassen können – unabhängig davon, in welchem Land sie Fotos, Bücher, Filme oder andere urheberrechtlich geschützte Inhalte nutzen wollen. Das fordert der vzbv mit Blick auf die Abstimmung über einen Bericht zur Reform des Urheberrechts im Europäischen Parlament am 9. Juli 2015.
http://www.vzbv.de/meldung/urheberrecht-fuer-verbraucher-verstaendlich-und-zeitgemaess-gestalten




#5: SOMMERSPEZIAL: ROAMING GEBÜHREN IM URLAUB - ÜBERRASCHUNG AUF HOHER SEE
Bei Kreuzfahrten gelten andere Preise als bei einem Urlaub auf dem Festland, für das es mittlerweile relativ günstige Roaming-Verträge gibt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, worauf Sie zu achten haben und wie Sie sich vor hohen Kosten schützen können.
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/Ueberraschung-auf-hoher-SeeLink




#6: BEZAHLSYSTEME: MIT DEM SMARTPHONE BEI ALDI EINKAUFEN – EIN ERLEBNISBERICHT
Das Plakat vor einem Aldi-Markt in Berlin verspricht: Hier können Kunden mit Handy oder Karte kontaktlos bezahlen. Near Field Communication (NFC) heißt das Zauberwort. Beim NFC-Verfahren hält der Kunde Handy oder Kreditkarte vor einen Sensor und das Geld wird vom Konto abgebucht – ohne dass er eine Unterschrift leisten muss. Eine PIN-Eingabe ist bei Einkäufen bis zu 25 Euro nicht nötig. test.de-Reporter Markus Fischer hat ausprobiert, wie das neue Verfahren in der Praxis funktioniert.
https://www.test.de/Bezahlsysteme-Mit-dem-Smartphone-bei-Aldi-einkaufen-ein-Erlebnisbericht-4874332-0/




#7: OLG HAMBURG ZU KLAGE VON GEMA GEGEN YOUTUBE
Youtube ist nicht verpflichtet, zu ermitteln, ob hochgeladene Videos gegen Verwertungsrechte verstoßen. Die Plattform könne aber als Störer haften, wenn sie auf die Rechtswidrigkeit hingewiesen wurde, stellte nun das OLG Hamburg klar.
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-hamburg-urteil-5-u-87-12-5-u-175-10-youtube-gema-musikvideos-urheberrechte-haftung/




#8: KURZ VERLINKT, DIE SURFTIPPS

• Per SMS ein iPhone gewinnen?
http://www.checked4you.de/iphone_gewinnen

• Gesundheitskarte: Fragen und Antworten
https://digitalcourage.de/blog/2015/gesundheitskarte-fragen-und-antworten

• Reise buchen, Ärzte finden Wie verlässlich sind Bewertungsportale im Internet
http://www.br.de/radio/bayern2/politik/radiowelt/bewertung-internet-reise-buchen-aerzte-100.html




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