Die Würde des Menschen ist unantastbar,
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel1, Absatz1 im Grundgesetz
Keine Bestimmung der vorliegenden Erlärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für
einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder
eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser Erklärung angeführten
Rechte und Freiheiten abzielt. - Artikel30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
ohne weiteren Kommentar, soll sich der Leser seine Meinung selbst bilden. (lupa)
Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 - Präambel wie alle 30 Art. könnt ihr hier lesen.
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