Os-Plattform: Test, Reaktion und Abmahnung / nikotinhaltige Liquids verboten / Meldepflicht bei Arzneimitteln
Newsletterausgabe: 2/2016 - Rostock, den 26.02.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandanten,
liebe Kollegen,
seit dem 15.02.2016 ist die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) online. Seit dem 09.01.2016 müssen Internethändler auf die Plattform verlinken. Wir haben uns die Praxis angesehen und die OS-Plattform getestet. Sie erhalten ferner konkrete Informationen, wie Internethändler reagieren sollten, wenn sie eine Beschwerde über die OS-Plattform bekommen.
Des Weiteren geht es in unserem Newsletter um den Internetvertrieb von Arzneimitteln. Wir haben auch Neuigkeiten zum Thema Widerruf. Neuigkeiten gibt es ferner beim Verkauf von E-Zigaretten und Liquids.
I. OS-Plattform ist online: Wir machen den Test
Seit dem 15.02. ist die OS-Plattform online. Wir haben in Absprache mit einem Internethändler einmal eine Testbeschwerde eingereicht. Wie dies konkret aussieht, sehen Sie unter
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=799
II. Beschwerde über OS-Plattform erhalten - was tun?
Seitdem die OS-Plattform online ist, besteht theoretisch die Gefahr, dass ein Händler auch eine Verbraucherbeschwerde erhält. Warum die OS-Plattform zurzeit sinnfrei ist und Händler am besten gar nicht reagieren sollten, haben wir einmal erläutert unter
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=800
III. Erste einstweilige Verfügung wegen fehlendem Link auf die OS Plattform
Es hat nicht einmal einen Monat gedauert, dann lag sie Berichten zufolge vor, die erste einstweilige Verfügung wegen des fehlenden Links auf die OS Plattform:
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=801
Versand von Arzneimitteln: Anzeige bei DIMDI und Darstellung des Versandhandelslogos notwendig
Zumindest seit dem 01.01.2016 müssen Internethändler, die Arzneimittel anbieten, gem. § 67 Abs. 8 Arzneimittelgesetz sich vorher bei dem deutschen Institut für medizinische Dokumentation angemeldet haben (DIMDI). Es gibt ferner ein Logo, das dargestellt werden muss und unter dem der Verbraucher dann nähere Informationen zu dieser Anmeldung bekommt.
Die fehlende Meldung bei DIMDI und das fehlende Versandhandelslogo ist wettbewerbswidrig. Diesbezüglich liegt uns bereits eine erste Entscheidung des Landgerichtes Hamburg vor. Arzneimittel geht im Übrigen schneller als man denkt. Es gibt bspw. Desinfektionsmittel, die rechtlich gesehen als Arzneimittel gewertet werden. Die entsprechenden Anmelde- und Informationspflichten sind in diesem Fall zwingend.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=802
Rechtstexte sind nicht genug: Jetzt rechtssicher verkaufen
Viele Abmahnungen, die uns zur Beratung vorgelegt werden, befassen sich mit fehlenden Informationspflichten beim Angebot bestimmter Produkte, wettbewerbswidrigen Formulierungen in Artikelbeschreibungen, falschen Versandkostendarstellungen, etc. Aus diesem Grund bieten wir schon seit vielen Jahren ausschließlich Komplett-Beratungen für Internetverkäufe an. Sie erhalten von uns nicht nur sämtliche Rechtstexte, die Sie brauchen, wir informieren Sie auch ganz konkret über Informationspflichten beim Angebot bestimmter Produkte, überprüfen stichpunktartig Ihre Angebote sowie später noch einmal die Umsetzung unserer Beratung. AGB alleine reichen für einen rechtskonformen Handel im Internet schon lange nicht mehr. Aus diesem Grund fragen wir in unserem Mandantenfragebogen sehr ausführlich ab, was Sie konkret über das Internet verkaufen.
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http://news.internetrecht-rostock.de/?A=217
BGH: Verkauf von nikotinhaltigen Liquids für E-Zigaretten ist verboten
Mit Entscheidung vom 23.12.2015 hat der BGH entschieden, dass der Verkauf von nikotinhaltigen Liquids für E-Zigaretten verboten ist. Hintergrund sind die Regelungen für Zusatzstoffe aus dem vorläufigen Tabakgesetz. Nicht-nikotinhaltige Liquids sind davon nicht betroffen.
In nächster Zeit wird es eine Neuregelung des Tabakgesetzes geben. Bis diese mit den Durchführungsvorschriften in Kraft getreten ist, wird jedoch noch einiges an Zeit vergehen. Bis dahin gilt: Der Verkauf von nikotinhaltigen Liquids ist und bleibt verboten, sei es im stationären Ladengeschäft oder über das Internet.
Wichtig für Anbieter, die Liquids oder E-Zigaretten verkaufen: Es wird in Kürze eine Änderung des Jugendschutzgesetzes geben mit der Folge einer sogenannten doppelten Alterskontrolle. Sowohl beim Angebot wie auch beim Versand muss eine Altersverifikation vorgenommen werden.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=803
eBay: Falsche VeRI-Meldung ist wettbewerbswidrig
Bei eBay, wie auch bei Amazon, gibt es die Möglichkeit, einfach Schutzrechtsverletzungen zu melden. Die Plattform muss dann die Angebote löschen. Dies kann natürlich auch missbraucht werden. Es gibt kaum einen einfacheren Weg, als einen Wettbewerber durch falsche Meldungen zu schädigen. Dies ist wettbewerbswidrig, so das OLG Düsseldorf.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=804
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Endlich kommt die Klärung: BGH entscheidet zum rechtsmissbräuchlichen Widerruf
Viele Internethändler sind genervt von missbräuchlichen Widerrufen von Verbrauchern. Zu dieser Frage wird der Bundesgerichtshof im März entscheiden. Die ersten beiden Instanzen hatten einen Rechtsmissbrauch beim Widerruf abgelehnt. Unsere Prognose ist, dass auch hier die Verbraucherrechte siegen werden.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=805
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Erstes Urteil: Annahmeverweigerung ist kein Widerruf
Das Amtsgericht Dieburg hat in einer aktuellen Entscheidung sich zu der Frage geäußert, ob eine Annahmeverweigerung ein Widerruf ist. Vor dem Hintergrund, dass seit dem 13.06.2014 der Widerruf ausdrücklich erklärt werden muss und nicht mehr nur allein durch Rücksendung der Ware erfolgen kann, wurde eine Annahmeverweigerung nicht als Widerruf gewertet.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=806
Aktuelles Abmahnthema: Garantiewerbung ohne Erläuterung
Aktuelles Abmahnthema: Garantiewerbung ohne Erläuterung
Aktuell erreichen uns viele Abmahnungen zum Thema Garantiewerbung. Es ist unzulässig, einfach nur mit einer Garantie zu werben, ohne diese konkret hinsichtlich der Garantiebedingungen zu erläutern. Gerade eBay, wie aber auch Amazon, sind von diesen Abmahnungen zurzeit besonders betroffen.
Wir raten zur Vorsicht.
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