Exklusiv bei Amazon verkaufen-so geht´s /
empfindliche Bußgelder bei Verstoss gegen Battg oder ElektroG
Newsletterausgabe: 6-1/2015 - Rostock, den 03.06.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandanten,
liebe Kollegen,
ein Wunsch vieler Amazon-Händler ist es, exklusiv bei Amazon eine ASIN nutzen zu können. Wir beschreiben Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, welche Kapriolen die Rechtsprechung zum Teil in diesem Bereich schlägt.
Viele Internethändler importieren Elektronikprodukte oder Batterien und Akkus aus dem Ausland. Vielen ist jedoch nicht klar, dass selbst bei einem Import aus dem EU-Ausland eine Anmeldepflicht nach Elektrogesetz oder Batteriegesetz notwendig ist. Das Umweltbundesamt verhängt bei Verstößen empfindliche Bußgelder, die oftmals einer Gewinnabschöpfung gleichkommen. Auf was Sie achten müssen und wie das Umweltbundesamt die Bußgelder erläutert, haben wir aus unserer Beratungspraxis einmal näher beleuchtet.
Anhängen verhindern: Wie Sie exklusiv bei Amazon verkaufen können
Der exklusive Verkauf bei Amazon einer ASIN, die nur der Händler eines Produktes nutzen kann, ist der Traum vieler Amazon-Händler. Hier gibt es durchaus unterschiedliche Möglichkeiten, die wir einmal in einem zentralen Beitrag für Sie zusammengefasst haben.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=774
Exklusiv mit einer Marke verkaufen bei Amazon: Besser eine Wortmarke als eine Wort/Bildmarke nutzen
Immer mehr Amazon-Anbieter gehen dazu über, über eine eigene Marke exklusiv bei Amazon zu verkaufen. Hierfür dürfen jedoch keine Fehler gemacht werden. So ist die Absicherung der Exklusivität über eine Wort/Bildmarke problematisch. Auf der sicheren Seite ist der Anbieter mit einer Wortmarke. Warum eine Wortmarke besser ist, erläutern wir unter
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=779
Rechtliche Absicherung Ihres Verkaufs über eBay, Ihren Internetshop oder Amazon
Wir sichern Ihre Auftritte rechtlich ab und zwar bei eBay, Ihren Internetshop oder Ihren Verkauf über Amazon einschließlich aller notwendigen Rechtstexte sowie ganz konkreter Gestaltungshinweise anhand Ihrer Angebote.
Natürlich bieten wir Ihnen auch einen Update-Service an, damit Sie auch morgen noch rechtssicher handeln.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Übersenden Sie uns einfach unseren Mandantenfragebogen.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=217
Das missverstandene Urteil: Bei geringpreisigen Angeboten bei Amazon ist es egal, wer das Produkt liefert
Für Aufsehen sorgte eine Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf zu der alten Frage „meine ASIN“ bzw. meine „EAN-GTIN“.
Ein Händler nutzte eine bereits vorhandene ASIN und lieferte zwar ein identisches Produkt aus, welches jedoch nicht vom Ersteller der ASIN stammt. Bei geringpreisigen Produkten, wie Badeenten nahm das Landgericht Düsseldorf an, dass es vollkommen egal sei, von wem das Produkt stammt. Dies wurde teilweise so interpretiert, dass Bestand einer Marke bei geringpreisigen Produkten keine Rolle spielt. Um markenrechtliche Ansprüche ging es jedoch gar nicht.
Letztlich kommt es immer wieder auf die beiden gleichen Fragen in diesem Themenkreis an:
Was wird bei Amazon konkret angeboten?
Was wird bei einer Bestellung konkret geliefert?
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=775
Verstoß gegen das ElektroG oder Batteriegesetz: Wie berechnet das Umweltbundesamt Bußgelder?
Wir haben in letzter Zeit vermehr mit Bußgeldverfahren zu tun, die das Bundesumweltamt gegen Internethändler eingeleitet hat, denen die Hersteller von Elektronikprodukten oder Batterien nicht ordnungsgemäß gemeldet waren. Hersteller kann in diesem Fall durchaus auch im Rechtssinne der Händler sein, wenn er bspw. die Produkte selbst importiert. Sowohl bei einem Verstoß gegen das Batteriegesetz, wie auch bei einem Verstoß gegen das Elektrogesetz drohen Bußgelder von jeweils bis zu 100.000,00 Euro. Das Umweltbundesamt langt auch ziemlich kräftig zu, dies jedoch mit einer ausführlichen Begründung. Unter dem Strich läuft es auf eine Gewinnabschöpfung der nicht ordnungsgemäß registrierten Produkte hinaus. Dies kann natürlich, gerade bei vielen Produkten oder bei einer langjährigen Nichtanmeldung erhebliche Beträge ausmachen. Auf was das Umweltbundesamt diesem Fall konkret achtet haben wir zusammengestellt unter
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=776
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Achtung Händler!
Dringend Verpackungen lizenzieren und drohende Abmahnung vermeiden!
+ Gilt die Verpackungsverordnung (VerpackV) überhaupt für mich?
+ Ich verkaufe über Amazon, eBay und DaWanda, muss ich auch lizenzieren?
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http://news.internetrecht-rostock.de/?A=758
Keine Fehler mehr erlaubt: Jede Falschlieferung ist wettbewerbswidrig
Durch eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes dürfte sich die Rechtsprechung zu wettbewerbsrechtlichen Aspekten bei Falschlieferungen überholt haben. Bisher hatte die Rechtsprechung angenommen, dass nicht jede Falschlieferung auch gleichzeitig wettbewerbswidrig ist. Dies spielt insbesondere bei Amazon eine große Rolle, wenn nicht das Produkt ausgeliefert wird, was eigentlich beschrieben ist. Hier - so unsere Praxiserfahrung - konnten sich in der Vergangenheit Anbieter durchaus rausreden. Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH dürfte es jedoch damit vorbei sein. Nach Ansicht des EuGH ist auch ein einmaliges falsches Verhalten wettbewerbswidrig.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=777
Haftung verschärft: Bereits Werbung und Internetangebot für ein
urheberrechtsverletzendes Produkt kann eine Urheberrechtsverletzung sein
Der EuGH hat auch die Haftung für Urheberrechtsverletzungen verschärft. Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes kann bereits die Bewerbung eines urheberrechtsverletzenden Produktes eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Es kommt gar nicht mehr darauf an, ob das Produkt tatsächlich ausgeliefert wird.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=778
Abmahnverein IDO macht vermehrt Vertragsstrafen geltend
Der Abmahnverein IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen mahnt viele eBay-Händler ab. Die Themen sind textbausteinartig immer die gleichen, insbesondere bei einer falschen Widerrufsbelehrung oder fehlenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Folge, dass bspw. Informationen zur Vertragstextspeicherung fehlen.
Vor dem Hintergrund, dass die Abmahnkosten des IDO mit etwas über 230,00 Euro nicht besonders hoch sind, entscheiden sich viele Abgemahnte einfach zu unterschreiben und zu zahlen. Oftmals ist ihnen jedoch nicht klar, dass es richtig teuer werden kann, wenn man die Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO nicht einhält.
Nach unserem Eindruck überprüft der IDO regelmäßig, ob eine abgegebene
Unterlassungserklärung auch eingehalten wird. Ist dies nicht der Fall, wird eine Vertragsstrafe geltend gemacht von bis zu 5.000,00 Euro.
Wir empfehlen daher weiterhin, bei Abmahnungen mit dem IDO besonders vorsichtig zu sein.
Lassen Sie sich beraten.
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Das ging nach hinten los: Abmahnkosten eingeklagt und dann zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt
Seit dem Jahr 2013 können Abgemahnte, die rechtsmissbräuchlich abgemahnt wurden, Schadenersatz geltend machen. Der Schadenersatz besteht in einem
Erstattungsanspruch der eigenen Anwaltskosten für die außergerichtliche Abwehr von Abmahnungen.
Was dies für einen rechtsmissbräuchlichen Abmahner bedeutet, zeigt anschaulich eine aktuelle Entscheidung des Landgerichtes Hamburg:
Ein Abmahner wollte seine Abmahnkosten einklagen. Der Abgemahnte reichte Widerklage auf Erstattung seiner Kosten wegen Rechtsmissbrauchs.
Für den Abmahner wurde es dann doppelt teuer:
Da das Gericht Rechtsmissbrauch annahm, erhielt der Abmahner seine Kosten nicht erstattet, sondern muss im Gegenteil noch die Kosten des Abgemahnten bezahlen.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=780
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Richard & Kempcke
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