Surfer-haben-Rechte.de 09.07.2015
ein Angebot des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist noch keine Sommerpause, denn die letzten zwei Wochen waren ein großer digitaler Themen-Blumenstrauß: Um Chancen, Risiken und Regulierung der Sharing Economy ging es am 29.06.2015 auf dem Deutschen Verbrauchertag in Berlin.
Dann stand noch die dritte Online-Konsultation zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) an, ein Brief an die EU-Kommission, in dem der vzbv seine Auffassung vertritt, dass die neuen Regeln zur Störerhaftung im Telemediengesetz (TMG) gegen EU-Recht verstoßen und für ein verständliches und zeitgemäßes Urheberrecht für Verbraucher setzt sich der vzbv ein. Verbraucherschützer schlafen nicht!
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Ihr Team von „Surfer haben Rechte“
#1: DEUTSCHER VERBRAUCHERTAG 2015: EIN RÜCKBLICK
Der Deutsche Verbrauchertag 2015 am 29.06.2015 in Berlin diskutierte zusammen mit Praxis, Wissenschaft und Politik, wo die Sharing Economy in Deutschland steht, wohin sie sich bewegt – und was sie für Verbraucher bedeutet.
Audio-Beitrag: https://www.youtube.com/watch?v=xUL2VwGD6rQ&feature=youtu.be
Fotos: http://www.vzbv.de/dvt15
#2: NOVELLIERUNG DES JUGENDMEDIENSCHUTZ-STAATSVERTRAGES
Am 08.07.2015 lief die Frist für die Kommentierung des Entwurfs des Achtzehnten Rundfunk- änderungsstaatsvertrags (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) ab. Es war die mittlerweile dritte Runde einer Online-Konsultation, an der sich auch wieder der vzbv beteiligt hat. Die einzelnen Kommentare der beteiligten Verbände, Institutionen und Privatpersonen sind auf der Internetseite der Sächsischen Staatskanzlei zu finden.
https://www.jugendmedienschutz.sachsen.de/ecm-politik/sachsen/de/home
Synopse zum JMStV:
http://www.kjm-online.de/fileadmin/Download_KJM/Recht/Geplante_JMStV_Novellierung_Synopse_Juni_2015.pdf
#3: NEUE REGELN ZUR STÖRERHAFTUNG VERSTOSSEN GEGEN EU-RECHT
Die Bundesregierung will das Telemediengesetz ändern und die Haftungsvorschriften für Internetprovider verschärfen. Wer ein offenes WLAN oder einen Cloud-Speicherdienst anbietet, soll stärker als bisher für Rechtsverletzungen der Nutzerinnen und Nutzer verantwortlich gemacht werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt jetzt bei der Europäischen Kommission zur Notifizierung. Der vzbv, die Digitale Gesellschaft und die Initiative Freifunk haben sich mit einem gemeinsam Brief an die EU-Kommission gewandt und deutlich gemacht, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen gegen EU-Recht verstoßen.
http://www.vzbv.de/meldung/neue-regeln-zur-stoererhaftung-verstossen-gegen-eu-recht
#4: URHEBERRECHT FÜR VERBRAUCHER VERSTÄNDLICH UND ZEITGEMÄSS GESTALTEN
Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union müssen sich auf einheitliche, verständliche und zeitgemäße Regeln verlassen können – unabhängig davon, in welchem Land sie Fotos, Bücher, Filme oder andere urheberrechtlich geschützte Inhalte nutzen wollen. Das fordert der vzbv mit Blick auf die Abstimmung über einen Bericht zur Reform des Urheberrechts im Europäischen Parlament am 9. Juli 2015.
http://www.vzbv.de/meldung/urheberrecht-fuer-verbraucher-verstaendlich-und-zeitgemaess-gestalten
#5: SOMMERSPEZIAL: ROAMING GEBÜHREN IM URLAUB - ÜBERRASCHUNG AUF HOHER SEE
Bei Kreuzfahrten gelten andere Preise als bei einem Urlaub auf dem Festland, für das es mittlerweile relativ günstige Roaming-Verträge gibt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, worauf Sie zu achten haben und wie Sie sich vor hohen Kosten schützen können.
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/Ueberraschung-auf-hoher-SeeLink
#6: BEZAHLSYSTEME: MIT DEM SMARTPHONE BEI ALDI EINKAUFEN – EIN ERLEBNISBERICHT
Das Plakat vor einem Aldi-Markt in Berlin verspricht: Hier können Kunden mit Handy oder Karte kontaktlos bezahlen. Near Field Communication (NFC) heißt das Zauberwort. Beim NFC-Verfahren hält der Kunde Handy oder Kreditkarte vor einen Sensor und das Geld wird vom Konto abgebucht – ohne dass er eine Unterschrift leisten muss. Eine PIN-Eingabe ist bei Einkäufen bis zu 25 Euro nicht nötig. test.de-Reporter Markus Fischer hat ausprobiert, wie das neue Verfahren in der Praxis funktioniert.
https://www.test.de/Bezahlsysteme-Mit-dem-Smartphone-bei-Aldi-einkaufen-ein-Erlebnisbericht-4874332-0/
#7: OLG HAMBURG ZU KLAGE VON GEMA GEGEN YOUTUBE
Youtube ist nicht verpflichtet, zu ermitteln, ob hochgeladene Videos gegen Verwertungsrechte verstoßen. Die Plattform könne aber als Störer haften, wenn sie auf die Rechtswidrigkeit hingewiesen wurde, stellte nun das OLG Hamburg klar.
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-hamburg-urteil-5-u-87-12-5-u-175-10-youtube-gema-musikvideos-urheberrechte-haftung/
#8: KURZ VERLINKT, DIE SURFTIPPS
• Per SMS ein iPhone gewinnen?
http://www.checked4you.de/iphone_gewinnen
• Gesundheitskarte: Fragen und Antworten
https://digitalcourage.de/blog/2015/gesundheitskarte-fragen-und-antworten
• Reise buchen, Ärzte finden Wie verlässlich sind Bewertungsportale im Internet
http://www.br.de/radio/bayern2/politik/radiowelt/bewertung-internet-reise-buchen-aerzte-100.html
Surfer haben Rechte auf Twitter: folgen Sie uns @surferrechte!
https://www.twitter.com/surferrechte
http://www.surfer-haben-rechte.de
VisdP: Carola Elbrecht
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin
Vorstand: Klaus Müller
Vorsitzender des Verwaltungsrates: Lukas Siebenkotten
VR AG Charlottenburg 20423 Nz - Steuer-Nr.: 27/657/50929
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Verbraucherrechte in der digitalen Welt wird finanziell gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
http://www.bmjv.de