Öffentliche Anhörung des 2. Untersuchungsausschusses
Pressemitteilung
Öffentliche Anhörung des 2. Untersuchungsausschusses
Mittwoch, 24. September 2014, 15:00 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400
Öffentliche Anhörung
„Problemorientierte Darstellung der Rechtslage bezogen auf die Strafbarkeit der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinder- bzw. jugendpornographischer Schriften einschließlich der Kategorisierung entsprechender Schriften.“
„Problemorientierte Darstellung der fachgesetzlichen Grundlagen des BKA (BKAG, StPO, StGB und jeweils konkretisierende Bestimmungen) sowie der strukturellen und funktionellen Grundlagen der Arbeit des BKA (insbesondere Zentralstellenfunktion und Zusammenwirken mit den staatsanwaltschaftlichen Zentralstellen zur Bekämpfung der Internetkriminalität sowie den Landeskriminalämtern), jeweils in Bezug auf den Bereich der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinder- bzw. jugendpornographischer Schriften einschließlich der Kategorisierung entsprechender Schriften.“
Liste der Sachverständige:
Prof. Dr. Jörg Eisele, Eberhard Karls Universität Tübingen
Prof. Dr. Joachim Renzikowski, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Prof. Dr. Thomas Feltes, Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. Ralf Poscher, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
An der Anhörung interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich unter Angabe von Name, Vorname sowie Geburtsdatum unter der E-Mail-Adresse 2.UA@bundestag.de bis zum 19. September 2014 anzumelden. Aus Kapazitätsgründen kann der Zugang der Öffentlichkeit beschränkt werden. Angemeldete Personen erhalten eine Mitteilung, ob diese bei der Platzvergabe berücksichtigt werden können. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist zur Einlasskontrolle mitzubringen. Für Besucher besteht kein Rede- oder Fragerecht.
Der Ausschuss entscheidet jeweils vor der Vernehmung über die Möglichkeit von Auftaktbildern.
Wir bitten um Verständnis, dass bei Platzmangel pro Redaktion nur ein Platz besetzt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass für die gesamte Sitzung das Untersuchungsausschuss-Gesetz gilt, d.h. dass elektronische Aufnahmen während der Sitzung verboten sind.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
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