Sonderakkreditierung für die öffentliche Zeugenvernehmung des
2. Untersuchungsausschusses am 25. Februar 2015
Pressemitteilung
Sonderakkreditierung für die öffentliche Zeugenvernehmung des 2. Untersuchungsausschusses am 25. Februar 2015
Mittwoch, 25. Februar 2015, 15:00 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Raum E 400
Am Mittwoch, 25. Februar 2015 findet eine öffentliche Zeugenbefragung des 2. Untersuchungsausschusses statt.
Für den Zutritt zum Deutschen Bundestag gelten die üblichen Akkreditierungsregelungen des Bundestages (vgl. www.bundestag.de/presse/akkreditierung). Darüber hinaus benötigen Medienvertreter, die die Zeugenbefragung von der Tribüne aus verfolgen wollen, zusätzlich zur Bundestagsakkreditierung eine Zugangskarte. Wir bitten um Verständnis, dass aus Platzgründen pro Medienorganisation grundsätzlich nur ein solcher Ausweis ausgestellt wird.
Medien, die Zugangskarten erhalten möchten, melden sich bitte schriftlich im Pressereferat des Bundestages unter akkreditierung@bundestag.de an. Die Anmeldungen werden ab sofort bis Montag, 23. Februar 2015, 17 Uhr angenommen.
Die Zugangskarten werden am Mittwoch, 25. Februar 2015 vor Beginn der Zeugenbefragung vor dem Sitzungssaal ausgegeben. Der Ausschuss entscheidet jeweils vor der Vernehmung über die Möglichkeit von Auftaktbildern. Fotografen und Kamerateams, die Auftaktbilder machen wollen, werden ebenfalls um eine Anmeldung gebeten (akkreditierung@bundestag.de).
Bitte melden Sie auch den Bedarf von Aufsageplätzen an.
Bitte beachten Sie, dass für die gesamte Sitzung das Untersuchungsausschuss-Gesetz gilt, d.h. dass elektronische Aufnahmen während der Sitzung nicht gestattet sind. Im Sitzungssaal Mobiltelefone bitte ausschalten.
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